Was ist ein Honorarberater?
Honorarberater, Honorarvermittler, unabhängiger Honorar-Anlageberater, Honorar-Finanzanlagenberater - die Begriffsvielfalt bei honorarbasierter Finanzberatung ist groß und dementsprechend auch die Verwirrung unter den Verbrauchern.
Lediglich die Begriffe Unabhängiger Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater sind gesetzlich geschützt. „Honorarberater“ dagegen darf sich jeder nennen. Dies führt dazu, dass sich etliche Marktteilnehmer „Honorarberatung“ auf die Fahne schreiben, die Vergütung aber in Wirklichkeit auf Provisionsbasis erfolgt.
Achten Sie deshalb auf die Begriffsbezeichnung und prüfen Sie die gesetzliche Zulassung eines Honorarberaters!
Diese Information finden Sie im Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 Abs. 1 WpHG auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei Honorar-Finanzanlagenberatern nach der Gewerbeordnung im Register der zuständigen Industrie- und Handelskammern.
Mehr zu den Unterschieden zwischen den Bezeichnungen finden Sie unter der Rubrik Über Uns - Unternehmen.
Warum Honorarberatung?
Verbraucherschützer befürworten die Honorarberatung:
„Wegen des Provisionsanreizes findet in der Mehrzahl der Geldinstitute keine sachgerechte Beratung mehr statt, sondern schlicht ein Verkaufsgespräch."
heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), FAZ, 09.10.2018
Die traditionelle Finanzberatung in Deutschland ist provisionsbasiert. Der Finanzberater, der auf Provisionsbasis arbeitet wird Ihnen daher eher zu Produkten raten, bei denen er eine Verkaufsprovision oder gar die höchste Verkaufsprovision erhält. Oder er verkauft Ihnen größere Vertragsvolumina als Sie benötigen. Oft rät der Finanzberater auch zu häufigen Umschichtungen Ihres Portfolios, wodurch für Sie unnötige Kauf- und Verkaufsspesen entstehen.
Als unabhängiger Honorar-Anlageberater dagegen erhalten wir die Vergütung ausschließlich und direkt durch unsere Mandanten, ähnlich wie ein Steuerberater oder Anwalt. Die Bezahlung erfolgt unabhängig vom Abschluss eines Produktes, allein für unsere Beratungsleistung. Wir nehmen keinerlei Provisionen oder Kickbacks von Finanzproduktherstellern an. Dies ist aufgrund unserer aufsichtsrechtlichen Zulassung als unabhängiger Honorar-Anlagenberater gesetzlich garantiert. Performance-Fees (Gewinnbeteiligungen) lehnen wir ab, da diese Fehlanreize setzen.
Jedoch lässt allein die Art der Vergütung keine Aussage über die Qualität der Beratung zu. Auch ein Honorarberater kann Ihnen Produkte empfehlen und vermitteln, die überflüssig sind, mit dem Unterschied, dass Sie für seine Empfehlung ein Honorar anstatt eine Provision zahlen. Die Honorarberatung allein ist kein Qualitätsmerkmal, aber ein wichtiges Indiz für weniger Interessenkonflikte des Beraters.
Wie können Sie als Kunde und Verbraucher die Beratungsqualität beurteilen? Erfahren Sie dies in unseren Einführungsvideos und unserem Vermögensverwalterbrief Nr. 1!
Was kostet Honorarberatung?
Unsere Vergütung ist abhängig von der Art des Beratungsmandats: Die Vergütung berechnet sich auf der Basis eines stundenbasierten Honorars (EUR 180 zzgl. gesetzlicher MwSt.) oder Pauschalhonorars (Private Finanzplanung, Altersvorsorgeplanung und Depotanalyse). Eine konkrete Preisindikation erhalten Sie nach unserem kostenlosen Erstgespräch in Form eines schriftlichen Angebots.
Wir freuen uns, Sie in unserem Büro in München begrüßen zu dürfen.
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Unsere unabhängige Vermögensverwaltung
Als Vermögensverwaltung in München betreuen wir deutschlandweit Mandanten mit kleinen und großen Vermögen. Wir verfolgen einen wissenschaftlich fundierten Investmentansatz nach unserem Weltportfolio-Konzept. Dies setzen wir mit Anlageklassen- und Indexfonds um.
Sie haben die Wahl: Steuern lassen oder selbst steuern
Auf Ihren Wunsch übernehmen wir nach der Portfoliostrukturierung auch die Umsetzung (Vermögensverwaltung). Die Vermögensverwaltung unterscheidet sich von der Anlageberatung dadurch, dass die Anlageentscheidung für den Kunden vom Vermögensverwalter nach Maßgabe vorher vereinbarter Anlagerichtlinien getroffen und gegenüber der Depotbank umgesetzt wird. In diesem Sinne ist der Vermögensverwalter Treuhänder des ihm anvertrauten Vermögens.
Sie eröffnen ein Depot bei einer Bank und stellen uns eine eingeschränkte Vollmacht für dieses Depot aus. Damit können wir das Vermögen im von Ihnen abgesteckten Rahmen verwalten, also Vermögenswerte innerhalb des Depots kaufen und verkaufen. Selbstverständlich können wir jedoch nicht über Ihr Vermögen verfügen und Sie erhalten einen regelmäßigen Bericht über die Entwicklung Ihres Portfolios. Wir begleiten Sie dabei, Ihre Anlagestrategie diszipliniert und erfolgreich zu verfolgen. (Was ist ein unabhängiger Vermögensverwalter?).
Welche Voraussetzungen muss ein Vermögensverwalter erfüllen?
Voraussetzung für die Tätigkeit als Vermögensverwalter ist eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Finanzportfolioverwaltung. Die Erteilung der Lizenz ist an sehr hohe Anforderungen geknüpft. Der Vermögensverwalter muss über eine nachgewiesene fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit verfügen. Er muss einen ausreichenden Kapitalnachweis erbringen und Führungserfahrungen nachweisen - mindestens eine dreijährige Erfahrung als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung. Unabhängige Vermögensverwaltungen werden von den Aufsichtsbehörden streng überwacht.
Es treten immer häufiger Unternehmen auf, die mit den Begriffen Vermögensverwaltung und Vermögensverwalter werben, obwohl sie nicht über eine BaFin-Zulassung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz verfügen. Meistens handelt es sich lediglich um Finanzanlagen-Vermittler nach §34f GewO oder um Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO.
Die juristisch exakte Bezeichnung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz lautet Finanzportfolioverwaltung. In der Praxis wird der deutlich weniger sperrige Begriff Vermögensverwaltung verwendet, was jedoch zur Irreführung der Verbraucher führt, wie wir vermehrt durch Nachfragen bemerken.
Deswegen empfehlen wir, einen Blick in das Impressum der Internetseite des jeweiligen Anbieters zu werfen. Nur so kann verhindert werden, dass Sie durch die Werbung eines Dienstleisters ohne entsprechende Zulassung als Finanzportfolioverwalter in die Irre geführt werden.
Wird der Anlagebetrag an den Vermögensverwalter überwiesen?
Nein, wir dürfen keine Kundengelder annehmen. Die Gelder und Wertpapiere der Kunden verbleiben in den Depots oder auf den Konten der Kunden, das heißt bei der jeweiligen konto- und depotführenden Bank. Der Vermögensverwalter verwaltet das Kundendepot auf der Grundlage einer beschränkten Vollmacht. In der Vollmacht ist ausgeschlossen, dass Kontoguthaben oder Wertpapiere auf Weisung des Vermögensverwalters auf andere Konten oder Depots übertragen werden.
Ab welchen Anlagebetrag lohnt sich die Beauftragung?
Aufzuräumen ist mit dem verbreiteten Missverständnis, dass eine individuelle Vermögensverwaltung erst bei einem Millionenvermögen möglich oder sinnvoll sei. Ein Anleger kann auch mit geringen Anlagebeträgen von der Anlagestrategie Weltportfolio profitieren.
Welche Gebühren fallen im Rahmen einer Vermögensverwaltung an?
Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats erfolgt die Vergütung in Form eines halbjährlichen Honorars, das von der Höhe des verwalteten Vermögens abhängig ist. Diese Vergütung sinkt prozentual mit der Höhe des Investmentvolumens (Rabattstaffel).