Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, besitzen gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts als betriebliche Altersversorgung (bAV) (Entgeltumwandlung).

Zusätzlich erhalten seit 2019 Arbeitnehmer, die einen neuen Vertrag zur bAV abschließen, einen Mindestzuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart. Den vollen Zuschuss erhält nur derjenige, der unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung verdient. Ab 2022 muss der Zuschuss auch für bestehende Verträge gezahlt werden.

In welcher Form und über welchen Vertrag die bAV abgewickelt wird (Durchführungsweg), entscheidet der Arbeitgeber.

Dieser kann einen von fünf Durchführungwegen wählen. Möglich ist sowohl eine durch den Arbeitgeber allein finanzierte bAV als auch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mit Zuschüssen des Arbeitgebers:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. In seiner Position als Versicherungsnehmer leitet der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherer weiter. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Begünstigter des Versicherungsvertrags.
  • Direktzusage bzw. Pensionszusage: Bei der Direktzusage ist der Arbeitgeber selbst der Versorgungsträger. Er sagt dem Arbeitnehmer eine Leistung zu und ist verpflichtet, diese bei Ruhestand, Invalidität oder Tod direkt an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen zu zahlen.
  • Pensionskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung auszahlt. Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen oder einer ganzen Branche getragen.
  • Pensionsfonds: Es handelt sich um eine rechtlich eigenständige Einrichtung zur Rentenvorsorge der Mitarbeiter. Sie räumt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein.
  • Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Einrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, den sogenannten Trägerunternehmen. Der Arbeitgeber leitet die Beiträge an die Unterstützungskasse weiter, die diese verwaltet und im Leistungsfall die vereinbarten Beträge an den Versorgungsberechtigten auszahlt. Abhängig von der Art der Rückdeckung der Versorgungsansprüche wird zwischen der pauschaldotierten und rückgedeckten Unterstützungskasse unterschieden.

Im Verkaufs- oder Personalgespräch werden meist nur die Vorteile einer bAV erwähnt. Die Nachteile werden selten angeprochen:

  • Denn wie oft wurden Sie darauf hingewiesen, dass Sie sich in der Ansparphase zwar Sozialabgaben sparen, aber in der Rentenphase Ihre gesetzliche Rente geringer ausfällt?
  • Wissen Sie, dass Sie in der Auszahlungsphase auf Ihre Betriebsrente noch Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe nach Berücksichtigung eines geringen Freibetrags leisten müssen?

Gerade in Ihrer Rentenphase kann dies zu herben Enttäuschungen führen. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss Angebote zur bAV extrem kritisch! Ob eine bAV wirklich sinnvoll ist, kann nur eine individuelle Prüfung zeigen.

 

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